Anlässlich des Schulstarts am Montag bittet die Gemeinde Wien darum, vor dem Besuch der Schule einen PCR-Test durchzuführen. Dies ist bundesweit nicht verpflichtend, wird aber (auf freiwilliger Basis) empfohlen – die Stadt kann also nur eine Prüfung beantragen. Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) mahnte in einer Sonntagssendung, man dürfe nicht nachlässig werden. Infizierte Schüler sollen zu Hause bleiben, ergänzte Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (Neu). „Uns war schon immer sehr wichtig, möglichst viel Freiheit und möglichst wenig Einschränkungen beim Schulstart zu gewährleisten“, sagt Wiederkehr. „Diese Freiheit bedeutet aber auch, dass wir die Pandemie weiterhin ernst nehmen. Deshalb ist es wichtig, dass wir versuchen, Infektionen an Schulen zu verhindern. Und das können wir unter anderem dadurch tun, dass wir dafür sorgen, dass Schüler infiziert werden – egal wie alt sie sind.“ sie – ich wohne zu Hause”.
Hacker: „Wir dürfen nicht nachlässig sein“
Hacker sagte, Covid-19 sei „für manche vielleicht aus dem Fokus geraten“ – „wir dürfen aber nicht nachlässig werden und müssen uns professionell auf den Sturz vorbereiten“. Er freue sich sehr, dass das Wiener Schulamt und das Wiener Gesundheitsamt trotz der schwierigen Situation gemeinsam klare Leitlinien für den Schulstart entwickelt haben. „Außerdem bitte ich alle, das Wiener Testangebot zu nutzen und vor Schulbeginn einen PCR-Test zu machen.“ Grundsätzlich bleibe es „eindeutig festgestellt“, dass Covid-19 eine ansteckende Krankheit bleibe. “Jede übertragbare Krankheit beginnt mit einer Infektion.” Das Gesundheitsamt Wien rät Erkrankten „nicht am Unterricht teilzunehmen“. Zudem wird in der Bundeshauptstadt ab dem zweiten Fall innerhalb von drei Tagen empfohlen, dass alle Personen in einem Klassen- oder Gruppenraum fünf Tage lang eine FFP2-Schutzmaske oder einen Mund-Nasen-Schutz (Kinder im Alter von 6-14 Jahren) tragen. Bundesweit beginnt das neue Schuljahr nächste Woche wie das alte endete – also ohne generelle Test- und Maskenpflicht. Schulleiterinnen und Schulleiter können jedoch anlassbezogen bis zu zwei Wochen lang Antigentests und Masken verordnen, etwa wenn in einem Klassenzimmer Infektionen festgestellt werden. Das Bildungsministerium hat es den Schulen Ende August per Erlass auferlegt.
Ministerium für freiwillige Tests
Das Ministerium empfiehlt aber auch, auf freiwilliger Basis Inspektionen zu Beginn der Schule durchzuführen. Wie im Vorjahr sollen die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit am ersten Schultag mit einem gültigen Test (PCR) in die Schule kommen. Darüber hinaus bieten alle Schulen während der ersten Schulwoche, montags, dienstags und mittwochs, Antigentests für Schüler, Lehrer und Verwaltungspersonal an. Für die zweite Schulwoche können die Schüler drei Antigen-Schnelltests für zu Hause anfordern, zum Beispiel am Sonntagabend oder am Montagmorgen. Die Regierung der Stadt Wien verwies in ihrer Sendung vom Samstag auf die allgemeinen Regeln für den Schulherbst: Alle positiv getesteten Kinder bis zur 4. Klasse dürfen österreichweit nicht zur Schule gehen. Auch positive Kinder unter elf Jahren dürfen den Kindergarten und die Hortbetreuung nicht besuchen, da sie nicht dazu bestimmt sind, durchgehend eine FFP2-Schutzmaske zu tragen. Andererseits dürfen asymptomatische Sekundarschullehrer und Schüler (Mittelstufe, untere AHS-Stufe) mit einer FFP2-Maske zum Unterricht kommen, obwohl sie infiziert sind. In den Pflichtschulen (die in die Zuständigkeit der Länder fallen) dürfen in der Mehrzahl der Bundesländer Lehrkräfte, die ohne Symptome mit dem Coronavirus infiziert sind, den Unterricht nicht besuchen. Wien und das Burgenland kündigten diesen strengeren Weg Ende Juli an, Niederösterreich und Salzburg zogen zuletzt nach. In der Steiermark und Vorarlberg hingegen darf der Unterricht mit FFP2-Maske stattfinden. Oberösterreich geht einen Mittelweg: Nur Grundschullehrer dürfen mit einer Infektion nicht in den Unterricht. (WAS)