Vier Antragsteller hatten zu wenige Unterschriften, drei davon erhielten eine „Nachfrist“.  ©APA/ROLAND SCHLAGER
    Die Frist für die Einreichung der 6.000 Unterstützungsbekundungen, die für die Teilnahme an den BP-Wahlen erforderlich sind, ist bereits abgelaufen.  Drei Kandidaten wurde nun von der Wahlbehörde eine „Schonfrist“ gewährt.       

Die Bundeswahlbehörde hat am Samstag drei Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten eine „Schonfrist“ gewährt, um die 6.000 notwendigen Unterstützungsbekundungen abzugeben. Nominierungsschluss war am Vortag. Sieben der elf Vorschläge erhielten ausreichende Unterstützung, vier nicht. Einer dieser vier werde wegen fehlender Selbstbeteiligung nicht mit den Kosten von 3600 Euro gezählt, teilte die Behörde am Abend der APA mit.

BP-Wahl: Drei Kandidaten erhalten „Gnadenfrist“ bis Dienstag

Damit können drei der Antragsteller bis Dienstag (24:00 Uhr) weitere Unterschriften sammeln. Trotz fehlender Unterstützungsbekundungen reichten Wolfgang Ottowitz, David Packer, Johann Peter Schutte und Robert Marschall am Freitag ihren Vorschlag ein. Die Wahlbehörden sagten am Samstag nicht, wer von ihnen sich nicht an den Kosten beteiligte. Natürlich wäre es verwunderlich, wenn die Stimmzettel weiter wachsen würden – zumindest legt das ein Blick in die Vergangenheit nahe: Marshall beispielsweise hat bei seinem Amtsantritt 2016 die Gnadenfrist genutzt – und am Ende immer noch keine Chance gehabt ein Viertel seines notwendigen Unterstützers. Nach Ablauf der Nachfrist am Dienstag zählt die Wahlbehörde die Unterstützungsbekundungen erneut aus. Es tritt dann am Donnerstag (gesetzlich vorgeschrieben am 31. Tag vor einer Wahl) erneut zusammen, um die Nominierungen abzuschließen und bekannt zu geben. Dann können die Stimmzettel in Druck gehen.

Elf Nominierungen wurden eingereicht, von denen sieben gültig sind

Bis Freitag (17 Uhr) gingen gestern insgesamt elf Wahlvorschläge bei der Bundeswahlbehörde ein. Sieben von ihnen erhielten ausreichende Unterstützung, sie werden auf den Stimmzettel geschrieben. MFG-Chef Michael Brunner, Blogger Gerald Grosz (Ex-FPÖ/BZÖ), FPÖ-Kandidat Walter Rosenkranz, Schuhfabrikant Heinrich Staudinger, aktueller Präsident Alexander Van der Bellen, Rechtsanwalt und ehemaliger „Krone“-Kolumnist Tassilo Wallentin sowie der Bierparteigründer ( Dominik W alias „Marco Pogo“) wird in alphabetischer Reihenfolge auf dem Stimmzettel erscheinen.

Van der Bellen mit den meisten Unterstützungsbekundungen

Die Zahl der Unterstützungsbekundungen, die die Schwelle von 6.000 überschreiten, ist für die Platzierung auf dem Stimmzettel irrelevant und wird nur von den Kandidaten selbst bekannt gegeben. Nach eigenen Angaben erhielt Van der Bellen mit etwa 28.000 die meisten Unterschriften, gefolgt von Rosencrantz mit 18.500 und Wallentin mit 18.000. Brunner meldete rund 15.000 Unterschriften, Staudinger zählte 9.085. Grosz bezifferte die Zahl auf über 9.000 und Wlazny – der sich als Erster gemeldet hatte – auf über 6.000. Neben den bereits im Wahlgang befindlichen sieben Kandidaten für die Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober haben sich in den vergangenen dreieinhalb Wochen insgesamt rund 20 weitere Kandidaten um den Wahlgang bemüht. Diese ist jedenfalls schon jetzt so groß wie nie zuvor: Nur bei der ersten Direktwahl 1951 und der vorangegangenen Wahl 2016 gab es mit jeweils sechs Kandidaten eine etwa ähnlich große Auswahl.