Die Regelungen zum Coronavirus entsprechen in etwa denen zum Ende des letzten Schuljahres: Während es keine generelle Test- und Maskenpflicht gibt, können Schulleiterinnen und Schulleiter bei Infektionen Antigentests oder Masken für bis zu zwei Wochen anordnen; mit Zustimmung der Bildungsabteilung auch mehr. Asymptomatische CoV-positive Schüler dürfen den Unterricht mit einer FFP2-Maske besuchen, asymptomatisch positive Lehrkräfte an AHS und BMHS sowie in einigen Bundesländern und Pflichtschulen können mit einer FFP2-Maske unterrichten. In diesem Jahr werden es insgesamt 1,13 Millionen Studenten sein.